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gewerbliche Film- und Werbeproduzenten.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen   Flagge Vereinigtes Königreich

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Lizenzierung und Bezahlung sowie zu (urheber-) rechtlichen Fragen. Zögern Sie im Zweifel nicht, uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter.

 

Warum muss ich Aktivierungsdaten für meinen Account anfordern?

Wenn Sie bereits eine bestehende und aktive Flatrate bei uns haben, würde eine Neu-Registrierung dazu führen, dass Ihnen das System diese Flatrate nicht freischaltet, weil es Sie nicht erkennt. Die Erkennung und Freischaltung der Flatrate funktioniert über Ihre eMail-Adresse und Ihre Kundennummer. Da viele Kunden mehrere eMail-Adressen bei uns hinterlegt haben, haben wir uns bemüht, die eMail-Adresse auszuwählen, von der Sie uns i. d. R. bisher geschrieben haben. In vielen Fällen ist das aber gar nicht so eindeutig festzulegen. Daher bitten wir Sie, vor der Aktivierung Ihres Accounts die korrekten Daten anzufordern. Sie können nach der Aktivierung des Accounts selbstverständlich sämtliche Daten ändern - auch die eMail-Adresse. Wenn Ihr Account einmal aktiviert ist, bekommen Sie ein Passwort zugeschickt und loggen sich wie man es gewohnt ist nur noch mit Ihrer selbst festgelegten eMail-Adresse und dem Passwort ein. Bitte ändern Sie das von uns automatisch generierte Passwort schnellstmöglich.


Ich kann mich nicht registrieren.

Wenn Sie sich für einen neuen Account registrieren wollen und die Meldung "Sie haben bereits ein Konto bei uns" bekommen, dann ist Ihre eMail-Adresse, mit der Sie sich zu registrieren versuchen, bereits bei uns angemeldet. Das bedeutet, dass bereits ein Online-Account für Sie eingerichtet wurde (möglicherweise auch durch einen Mitarbeiter), oder dass Sie bereits Flatrate-Kunde bei uns sind, Ihr Flatrate-Account aber online noch nicht aktiviert haben. In diesem Fall fordern Sie bitte die Aktivierungsdaten bei uns an. Im Anschluss an die Aktivierung können Sie sich dann wie gewohnt mit eMail-Adresse und Passwort einloggen. Das Passwort wird zu Beginn von uns automatisch generiert und kann jederzeit von Ihnen geändert werden.


Lizenz Einzeltitel - Einfachnutzung (inkl. Broadcast Lokal)

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Titels in einer einzigen Produktion - z. B. in einem Imagefilm.

  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. lokalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 30.000 Haushalten
  • Die Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt (außer für TV-, Radio- oder Kino-Werbespots)
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Eventuell vorhandene Zusatzversionen des gewählten Titels sind nicht Bestandteil dieser Lizenz und müssen separat lizenziert werden. Falls dies gewünscht ist, werfen Sie doch bitte einen Blick auf unser Lizenzmodell "Lizenz Einzeltitel - Mehrfachnutzung".

(Achtung: Beim Kauf eines Mehrfachnutzungsrechts muss eventuell ein Broadcast-Level-Upgrade hinzugebucht werden.)


Lizenz Einzeltitel - Einfachnutzung (inkl. Broadcast regional)

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Titels in einer einzigen Produktion - z. B. in einem Imagefilm.

  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. regionalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 500.000 Haushalten
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Eventuell vorhandene Zusatzversionen des gewählten Titels sind nicht Bestandteil dieser Lizenz und müssen separat lizenziert werden. Falls dies gewünscht ist, werfen Sie doch bitte einen Blick auf unser Lizenzmodell "Lizenz Einzeltitel - Mehrfachnutzung".

(Achtung: Beim Kauf eines Mehrfachnutzungsrechts muss eventuell ein Broadcast-Level-Upgrade hinzugebucht werden.)


Lizenz Einzeltitel - Einfachnutzung (inkl. Broadcastüberregional)

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Titels in einer einzigen Produktion - z. B. in einem Imagefilm.

  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. regionalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 5 Mio. Haushalten
  • Die Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt (außer für TV-, Radio- oder Kino-Werbespots)
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Eventuell vorhandene Zusatzversionen des gewählten Titels sind nicht Bestandteil dieser Lizenz und müssen separat lizenziert werden. Falls dies gewünscht ist, werfen Sie doch bitte einen Blick auf unser Lizenzmodell "Lizenz Einzeltitel - Mehrfachnutzung".

(Achtung: Beim Kauf eines Mehrfachnutzungsrechts muss eventuell ein Broadcast-Level-Upgrade hinzugebucht werden.)


Lizenz Einzeltitel - Einfachnutzung (inkl. Broadcast weltweit)

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Titels in einer einzigen Produktion - z. B. in einem Imagefilm.

  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. weltweitem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite ab 5 Mio. Haushalten
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Eventuell vorhandene Zusatzversionen des gewählten Titels sind nicht Bestandteil dieser Lizenz und müssen separat lizenziert werden. Falls dies gewünscht ist, werfen Sie doch bitte einen Blick auf unser Lizenzmodell "Lizenz Einzeltitel - Mehrfachnutzung".

(Achtung: Beim Kauf eines Mehrfachnutzungsrechts muss eventuell ein Broadcast-Level-Upgrade hinzugebucht werden.)


Lizenz Einzeltitel - Mehrfachnutzung

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Titels in beliebig vielen Produktionen.

  • Alle Zusatz- bzw. Alternativversionen (sofern vorhanden) des lizenzierten Titels sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mitlizenziert.
  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. lokalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 30.000 Haushalten
  • Die Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt (außer für TV-, Radio- oder Kino-Werbespots)
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Ein Upgrade des Broadcast-Levels (Erhöhung der Reichweite auf regional, überregional oder Weltweit) ist jederzeit möglich, kann aber immer nur für eine konkrete Produktion hinzugebucht werden. Eine generelles Upgrade des Broadcast-Levels für die Mehrfachnutzungsrechte des Titels ist nicht möglich.


Lizenz 5 Titel Paket

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung von 5 Titeln in beliebig vielen Produktionen.

  • Alle Zusatz- bzw. Alternativversionen (sofern vorhanden) der lizenzierten Titel sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mitlizenziert.
  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. lokalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 30.000 Haushalten
  • Die Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt (außer für TV-, Radio- oder Kino-Werbespots)
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Ein Upgrade des Broadcast-Levels (Erhöhung der Reichweite auf regional, überregional oder Weltweit) ist jederzeit möglich, kann aber immer nur für eine konkrete Produktion hinzugebucht werden. Eine generelles Upgrade des Broadcast-Levels für die Mehrfachnutzungsrechte einzelner oder sämtlicher Titel des 5-Titel-Pakets ist nicht möglich.

Beim Kauf dieser Lizenz müssen noch keine bzw. nicht alle Titel ausgewählt werden. Freie Lizenzen werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und können jederzeit bei Bedarf genutzt werden.


Lizenz CD

Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die Nutzung sämtlicher Titel der lizenzierten (Doppel-) CD in beliebig vielen Produktionen.

  • Alle Zusatz- bzw. Alternativversionen (sofern vorhanden) sämtlicher Titel der lizenzierten (Doppel-) CD sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mitlizenziert.
  • Bei Auswahl einer Doppel-CD sind automatisch sämtliche Titel beider Tonträger sowie deren Zusatz- bzw. Alternativversionen (sofern vorhanden) ohne zusätzliche Kosten mitlizenziert.
  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie öffentliche Vorführung
  • inkl. lokalem Broadcasting eines TV- oder Radiobeitrags mit einer Reichweite von bis zu 30.000 Haushalten
  • Die Lizenz gilt zeitlich unbegrenzt (außer für TV-, Radio- oder Kino-Werbespots)
  • Die Laufzeit der Lizenz für Werbespots im TV, Radio oder Kino ist begrenzt auf 2 Jahre.

Ein Upgrade des Broadcast-Levels (Erhöhung der Reichweite auf regional, überregional oder Weltweit) ist jederzeit möglich, kann aber immer nur für eine konkrete Produktion hinzugebucht werden. Eine generelles Upgrade des Broadcast-Levels für die Mehrfachnutzungsrechte eines oder mehrerer Titel der lizenzierten (Doppel-) CD ist nicht möglich.


Lizenz musicflat basic

Mit dieser Lizenz dürfen Sie unsere Musik zur Vertonung folgender Produktionen nutzen:

  • ihre eigenen Produktionen mit ausschließlich privatem Inhalt
  • Produktionen im Kundenauftrag mit ausschließlich privatem Inhalt
  • Produktionen mit gewerblichem Inhalt, die sich ausschließlich auf Ihr eigenes Unternehmen beziehen und ausschließlich von Ihrem eigenen Unternehmen genutzt werden (z.B. interne Schulungsfilme, Präsentation Ihrer eigenen Produkte, ...)
  • Produktionen mit institutionellem Inhalt, die sich ausschließlich auf Ihre eigene Institution (Schule, Behörde, Universität, Kirche, ...) beziehen und ausschließlich von dieser genutzt werden 

Für alle mit dieser musicflat-basic vertonten Produktionen gilt:

  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.) sowie für öffentliche Vorführung
  • Eine Broadcast-Lizenz (Sendung/Ausstrahlung im Radio oder TV bzw. Vorführung im Kino) ist ausdrücklich nicht enthalten, kann aber für konkrete Produktionen einzeln hinzugebucht werden.

Lizenz musicflat extended

Die bluevalley musicflat-extended beinhaltet die bluevalley musicflat-basic sowie folgende Erweiterungen:

  • gewerbliche und institutionelle Produktionen im Auftrag Dritter (z. B. als Agentur oder Filmproduktion)
  • weltweit gültig im Internet inkl. Social Media, YouTube und ähnlichen Plattformen, Crossmedia, auf Bildtonträgern (DVD, BD u. a.), für öffentliche Vorführung sowie für lokale TV- und Radiobeiträge mit einer Reichweite bis zu 30 T Haushalten.

 Ein Upgrade des Broadcast-Levels (Erweiterung der Reichweite für TV- und Radiobeiträge) kann für konkrete Produktionen einzeln hinzugebucht werden. Für ein generelles Upgrade des Broadcast-Levels buchen Sie bitte unsere bluevalley musicflat-pro.

Produktionen, die während der Laufzeit der bluevalley musicflat-extended fertiggestellt und mit der Musik von bluevalley vertont wurden, behalten auch nach Beendigung (Kündigung) der musicflat-extended ihre Musiknutzungsrechte und dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie nicht mehr verändert werden. Ausgenommen sind TV-, Radio- und Kinowerbespots, deren Laufzeit auf 2 Jahre begrenzt ist.

Titel, die als wiederkehrende Jingles oder Trailer z. B. für das Rahmenprogramm eines Senders verwendet werden, dürfen dagegen nach Beendigung (Kündigung) der bluevalley musicflat-extended nicht mehr eingesetzt werden.


Lizenz musicflat pro (regional)

Die bluevalley musicflat-pro beinhaltet die bluevalley musicflat-extended sowie folgende Erweiterung:

  • regionale TV- und Radiobeiträge mit einer Reichweite bis zu 500.000 Haushalten.

Ein Upgrade des Broadcast-Levels (Erweiterung der Reichweite für TV- und Radiobeiträge) kann für konkrete Produktionen einzeln hinzugebucht werden. Für ein generelles Upgrade des Broadcast-Levels buchen Sie bitte eine der Erweiterungsoptionen "überregional" (bis 5 Mio. Haushalte) oder "weltweit" (unbegrenzte Reichweite) zur bluevalley musicflat-pro hinzu.

Produktionen, die während der Laufzeit der bluevalley musicflat-pro fertiggestellt und mit der Musik von bluevalley vertont wurden, behalten auch nach Beendigung (Kündigung) der musicflat-pro ihre Musiknutzungsrechte und dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie nicht mehr verändert werden. Ausgenommen sind TV-, Radio- und Kinowerbespots, deren Laufzeit auf 2 Jahre begrenzt ist.

Titel, die als wiederkehrende Jingles oder Trailer z. B. für das Rahmenprogramm eines Senders verwendet werden, dürfen dagegen nach Beendigung (Kündigung) der bluevalley musicflat-pro nicht mehr eingesetzt werden. 


Lizenz musicflat pro (überregional)

Mit der Option "überregional", die Sie zu Ihrer bluevalley musicflat-pro hinzubuchen können, buchen Sie folgendes Broadcast-Level-Upgrade für alle Ihre Produktionen hinzu:

  • Ausstrahlung/Vorführung Ihrer TV-, Radio- und Kinobeiträge mit einer Reichweite von bis zu 5 Mio. Haushalten.

Produktionen, die während der Laufzeit der bluevalley musicflat-pro fertiggestellt und mit der Musik von bluevalley vertont wurden, behalten auch nach Beendigung (Kündigung) der musicflat-pro ihre Musiknutzungsrechte und dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie nicht mehr verändert werden. Ausgenommen sind TV-, Radio- und Kinowerbespots, deren Laufzeit auf 2 Jahre begrenzt ist.

Titel, die als wiederkehrende Jingles oder Trailer z. B. für das Rahmenprogramm eines Senders verwendet werden, dürfen dagegen nach Beendigung (Kündigung) der bluevalley musicflat-pro nicht mehr eingesetzt werden.


Lizenz musicflat pro (weltweit)

Mit der Option "weltweit", die Sie zu Ihrer bluevalley musicflat-pro hinzubuchen können, buchen Sie das höchste Broadcast-Level für alle Ihre Produktionen hinzu:

  • Ausstrahlung/Vorführung Ihrer TV-, Radio- und Kinobeiträge mit unbegrenzter Reichweite

Produktionen, die während der Laufzeit der bluevalley musicflat-pro fertiggestellt und mit der Musik von bluevalley vertont wurden, behalten auch nach Beendigung (Kündigung) der musicflat-pro ihre Musiknutzungsrechte und dürfen weiterhin verwendet werden, sofern sie nicht mehr verändert werden. Ausgenommen sind TV-, Radio- und Kinowerbespots, deren Laufzeit auf 2 Jahre begrenzt ist.

Titel, die als wiederkehrende Jingles oder Trailer z. B. für das Rahmenprogramm eines Senders verwendet werden, dürfen dagegen nach Beendigung (Kündigung) der bluevalley musicflat-pro nicht mehr eingesetzt werden.


Unterschiede zwischen Einfachnutzung und Mehrfachnutzung

Der erste Unterschied zwischen diesen beiden Lizenzmodellen geht schon aus dem Namen hervor: Ein zur Einfachnutzung lizenzierter Musiktitel darf nur in einem einzigen Projekt genutzt werden, während ein zur Mehrfachnutzung lizenzierter Titel in beliebig vielen Projekten eingesetzt werden darf - zeitlich unbegrenzt.
Es gibt aber noch einen weiteren Unterschied: Bei der Lizenz zur Einfachnutzung wird nur die eine gewünschte Version des Titels lizenziert. Alle weiteren Versionen können bei Bedarf separat hinzulizenziert werden. Bei der Mehrfachnutzung - das gilt auch für das 5-Titel-Paket sowie für die Lizenzierung einer gesamten CD - sind automatisch sämtliche vorhandenen Versionen eines Titels dauerhaft mitlizenziert - ohne weitere Kosten.


Warum ist eine ganze CD günstiger als ein 5-Titel-Paket?

Beim Kauf eines 5-Titel-Pakets suchen Sie gezielt die 5 Titel in unserem Archiv aus, die für Ihre Zwecke am besten geeignet sind und aus denen Sie den maximalen Nutzen ziehen können. Beim Kauf einer CD bekommen Sie wesentlich mehr Material, aber möglicherweise sind nicht alle Titel in dem Umfang einsetzbar wie Ihre "Top 5".


Ist Musik von bluevalley SUISAfrei?

Ja, aber ...

... bei der aktuellen Rechtslage in der Schweiz muss die Lizenzierung von Musik direkt durch den Komponisten selbst erfolgen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die von Ihnen gezahlte Lizenzgebühr ohne Abzug an den Komponisten gezahlt wird. Für die SUISAfreie Nutzung der auf dieser Seite angebotenen Kompositionen setzen Sie sich daher bitte einfach kurz mit uns in Verbindung. Wir leiten Sie direkt an den Komponisten weiter, der mit Ihnen dann Lizenzierung und Abrechnung vornimmt. Es dauert i. d. R. nicht länger, und Sie können die Kompositionen rechtssicher SUISAfrei nutzen.

Ein Tipp: Die oben beschriebene Rechtslage gilt selbstverständlich für alle Musikanbieter. Sobald Sie in der Schweiz als SUISAfrei deklarierte Musik bei uns oder einem Mitanbieter lizenzieren lassen, verlangen Sie immer ein vom Komponisten persönlich ausgestelltes Lizenzdokument und - falls Sie nicht direkt mit dem Komponisten abrechnen - einen Nachweis, dass die von Ihnen gezahlte Lizenzgebühr ohne Abzug an den Komponisten ausgezahlt wird. Sie müssen der SUISA gegenüber nachweisen können, dass nur der Komponist allein Verwerter seiner Urheberrechte ist. Ist dies nämlich nicht der Fall (wenn z. B. eine Agentur oder ein Archiv daran mitverdient), werden die Kompositionen von der SUISA als SUISApflichtig abgerechnet. Zahlen müssen dann immer SIE als Producer/Auftraggeber des Filmprojekts.


Darf ich die Musik auch als Privatperson kaufen?

Unser WebShop darf leider nur von gewerblichen Kunden genutzt werden. Als Privatperson oder Hobbyfilmer wenden Sie sich bitte über unsere Kontaktseite an uns. Gerne informieren wir Sie über die Preise und Konditionen für die private Nutzung unserer Musik.

Bedenken Sie, dass die Nutzungsrechte für die private Nutzung nicht denen der gewerblichen Nutzung entsprechen. Mit den privaten Nutzungsrechten dürfen Sie nur Projekte Vertonen, die ausschließlich Ihr eigenes privates Bild- und/oder Tonmaterial enthalten. Die Vertonung von Material Dritter - egal, ob gewerblich oder privat - ist mit einer privaten Lizenz ausdrücklich NICHT gestattet.

Das gilt auch für die Nutzung der fertigen Projekte: Sie dürfen z. B. Ihren privaten, mit unserer Musik vertonten Urlaubsfilm im Familienkreis zeigen oder Ihren privaten Reisebericht im Ort öffentlich vorführen. Dies darf aber nicht im gewerblichen Rahmen stattfinden oder zu Werbezwecken dienen. Wenn z. B. ein Reisebüro Ihren privaten Reisefilm im Internet zu Werbezwecken nutzen möchte, so ist dies - auch wenn der Inhalt des Films ausschließlich privater Natur ist - eine gewerbliche Nutzung und muss auch als solche lizenziert werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihr Projekt private oder gewerbliche Nutzungsrechte benötigen, dann sprechen Sie uns einfach an.


Darf ich die Musik weiterverkaufen?

Nein, die Musik selbst dürfen Sie in freigestellter Form nicht weiterverkaufen oder -lizenzieren.

Sie als unser Lizenznehmer dürfen die Musik nutzen, um Ton-, Bild- oder Filmproduktionen zu vertonen. Das können je nach Lizenz Ihre eigenen Projekte oder Produktionen im Kundenauftrag sein. Sie dürfen unsere Musik ausschließlich in Anbindung an eine solche Produktion weitergeben, die von Ihrer Firma selbst realisiert wurde.

In freigestellter Form (ohne Anbindung an eine von Ihnen erstellte Ton- Bild- oder Filmproduktion) dürfen Sie unsere Musik anderen Personen oder Firmen jedoch nicht zur Verfügung stellen. Dies gilt auch und insbesondere für die Weitergabe an andere Filmstudios oder Agenturen, die unsere Musik dann für ihre eigenen Produktionen vewenden könnten.


Kann ich eine gekaufte Lizenz zurückgeben?

Wenn Sie eine Lizenz gekauft, aber noch nicht genutzt haben - wenn also noch kein Lizenzdokument erstellt wurde - setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. U. U. können wir den Kauf rückgängig machen.

Wenn Sie diese Lizenz jedoch bereits genutzt und für einen oder mehrere Titel ein Freigabedokument erstellt und heruntergeladen haben, dann haben wir keine Möglichkeit mehr, dieses Dokument nachträglich zu "entwerten" oder zurückzuholen. Daher können Sie Lizenzen, die bereits genutzt wurden, nicht mehr umtauschen oder zurückgeben.

Im Zweifel setzten Sie sich einfach mit uns in Verbindung - gerne telefonisch. So finden wir in der Regel immer eine Lösung.

Siehe auch: 

Ich habe einen falschen Titel lizenziert.


Ich habe einen falschen Titel lizenziert. Kann ich das noch ändern?

Wenn Sie versehentlich eine Lizenz für einen falschen Titel gekauft haben, dann können wir dies so lange korrigieren, wie Sie den Titel noch nicht genutzt und auch noch kein Freigabedokument für diesen Titel erstellt haben. Setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung. Wir würden den irrtümlich gekauften Titel dann sperren und Ihre Lizenz mit dem gewünschten Titel verknüpfen, sodass Sie diesen herunterladen und ein Freigabedokument für diesen Titel erstellen können.

Siehe auch 

Kann ich eine gekaufte Lizenz zurückgeben?


Darf ich die Musik als Musik für Telefonanlagen (music-on-hold) weiterverkaufen?

Wenn Sie selbst im Kundenauftrag eine Ansage für dessen Telefonanlage produzieren (also auch den Sprecher und evtl. Geräusche selbst aufnehmen), dürfen Sie mit der entsprechenden Lizenz unsere Musik für dieses Projekt nutzen und die fertige Produktion Ihrem Kunden für seine Telefonanlage zur Verfügung stellen.

Wenn die eigentliche Aufnahme der Ansagen jedoch nicht von Ihnen erstellt wird, sondern Sie nur die Musik zur Verfügung stellen sollen, so ist dies nicht gestattet. Das wäre ein einfacher Weiterverkauf unserer Musik, zu dem Sie als Lizenznehmer grundsätzlich nicht berechtig sind.

Wenn Sie sich auf die Produktion von Telefonansagen spezialisiert haben, dann kontaktieren Sie uns einfach persönlich. In einigen Fällen können wir eventuell den Lizenzrahmen einer musicflat etwas erweitern, um Ihnen mehr Freiraum zu geben, sodass Sie unsere Musik optimal nutzen können und rechtlich auch in Grenzfällen abgesichert sind.


Darf ich die Musik verändern, kürzen oder verlängern?

Sie dürfen die Länge eines Titel jederzeit entsprechend Ihren Bedürfnissen durch Schnitt verändern. Bei Bedarf können Sie dafür auch gerne unseren kostenlosen Schnittservice in Anspruch nehmen. Gerne dürfen Sie auch verschiedene Versionen eines Titel zu einer neuen Version zusammenschneiden. Der Titel bleibt jedoch auch nach der Bearbeitung urheberrechtliches Eigentum von bluevalley.

Musikalische Veränderung dagegen - wie z. B. den Titel als Playback zu nutzen und dazu zu singen oder weitere Instrumente einzuspielen - sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von bluevalley gestattet.


Kann ich meinem Kunden Titel zur Auswahl schicken?

Ja, das können Sie. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

1. Sie können den Titel mit Wasserzeichen herunterladen (Layout-Version) und Ihrem Kunden zum Anhören per eMail schicken. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich Versionen mit Audio-Wasserzeichen versenden. Eine Weitergabe der Musik in freigestellter Form ohne Wasserzeichen ist nicht gestattet.

2. Wenn Sie den gewünschten Titel in der Musiksuche gefunden haben, klicken Sie auf den Titelnamen. Sie gelangen zur Detail-Ansicht, wo auch die Zusatzversionen des Titels (sofern vorhanden) aufgelistet sind. Kopieren Sie dort die Adresszeile Ihres Browsers und fügen Sie diese Adresse dann in eine E-Mail an Ihren Kunden ein. Das war's. Wiederholen Sie dies für alle Titel, die Sie Ihrem Kunden zur Auswahl anbieten wollen, und schicken Sie die eMail ab.

Wenn Sie mehrere Titel vorstellen möchten, können Sie uns auch per eMail eine Liste mit den entsprechenden Titeln schicken. Wir erstellen eine individuelle Playlist und senden Ihnen einen Link zu. Diesen können Sie dann an Ihren Kunden weitergeben. Wenn er diesen Link anklickt, wird er auf unsere Website direkt zu dieser Playlist geführt und kann sich Ihre Musikvorschläge in dieser Liste anhören.


Wie viele Newsletter versendet bluevalley?

Derzeit sind es maximal 4-6 Newsletter im Jahr.

Newsletter versenden wir z. B. dann, wenn wir neue Musik veröffentlichen (derzeit dreimal jährlich) oder wenn sich generell für alle Kunden und Nutzer unserer Website etwas ändert. Das können vertragliche Änderungen sein, Änderungen im Service sowie technisch notwendige Änderungen auf unserer Website, über die wir unsere Kunden informieren müssen.


Kündigung und Kündigungsfristen

Wenn Sie eine musicflat buchen, beträgt die Mindestlaufzeit zu Beginn 12 Monate. Nach Ablauf dieses ersten Jahres verlängert sich die musicflat automatisch immer wieder um 3 Monate. Sie können diese automatische Verlängerung beenden, indem Sie die musicflat spätestens 1 Monat vor Ablauf der aktuellen Lizenzperiode (vor der nächsten Verlängerung) kündigen (s. "AGB" §5, Abs. 1).

Wenn Sie eine musicflat durch eine fristgerechte Kündigung beenden, behalten die bis dahin mit unserer Musik vertonten Produktionen ihre Musiknutzungsrechte zeitlich unbegrenzt. Sie müssen also nach einer Kündigung nicht alle mit unserer Musik unterlegten Produktionen neu vertonen. Bedingung ist, dass diese Produktionen nach Ablauf der musicflat nicht mehr verändert werden. Eine Ausnahme stellen als wiederkehrende Jingles und Trailer o. Ä. verwendete Produktionen z. B. im Rahmenprogramm eines TV- oder Radiosenders dar (z. B. Wettervorhersage oder News-Jingle): Diese dürfen nach Ablauf der musicflat nicht weiter verwendet werden und sind aus dem Programm zu entfernen (s. "Lizenzvereinbarung" §4, Abs. 3 zu finden unter unseren AGB).

Es ist ganz einfach, eine musicflat zu kündigen: Melden Sie sich in Ihrem bluevalley-Account an. Gehen Sie zu "Einstellungen/meine Vertragsdaten" und scrollen Sie dort ganz nach unten. Dort finden Sie den Button "musicflat Kündigen".


Wie kann ich die Zahlungsweise für meine musicflat ändern?

Melden Sie sich in Ihrem bluevalley-Account an. Gehen Sie dann zu "Einstellungen/meine Vertragsdaten". Scrollen Sie dort ganz nach unten. Dort finden Sie den Button "Zahlmethode ändern".


Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet bluevalley an?

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen bei bluevalley zur Verfügung:


Zahlung per SEPA Lastschriftverfahren

Auf Wunsch ziehen wir fällige Beträge von Ihrem Konto per SEPA-Lastschriftverfahren ein. Das ist besonders praktisch bei wiederkehrenden Zahlungen, z. B. bei einer musicflat. So wird der fällige monatliche Betrag automatisch rechtzeitig verbucht. Natürlich funktioniert dieses Verfahren auch bei einmaligen Zahlungen.


Zahlung per Kreditkarte

Aktuell akzeptieren wir Zahlungen über VISA- und MasterCard.


Zahlung per PayPal

Wenn Sie ein PayPal-Konto haben, können Sie dieses gerne für die Zahlung in unserem WebShop benutzen. Dies funktioniert sowohl bei einmaligen als auch bei regelmäßigen (monatlichen) Zahlungen für eine musicflat.


Zahlung auf Rechnung (auf Anfrage)

Insbesondere für Konzerne und Institutionen ist es nicht immer möglich, einen Kauf im Internet mit automatisierten Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal oder Kreditkarte zu tätigen oder auf der Website des Händlers die Kontodaten der Firma anzugeben. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung. Ein kurzer Anruf oder eine eMail genügt, und wir schalten nach Prüfung innerhalb weniger Minuten die Option "Zahlung per Überweisung" für Sie frei. Sie erhalten dann nach Ihrem Kauf automatisch eine Rechnung per eMail, die Sie dann bequem überweisen können. Denken Sie bitte beim Bestellprozess daran, dass Sie falls nötig die entsprechende Bestell- oder Projektnummer angeben. So haben Sie dann alle erforderlichen Daten auf der Rechnung.